Aktualisiert – 02.08.2024
1.0 Allgemeines
WYVERN Ltd („WYVERN“) bietet Produkte und Dienstleistungen („Angebote“) für potenzielle oder bestehende Kunden („Kunde“) an, die es diesen ermöglichen, ihre Leistung im Risikomanagement im Bereich Sicherheit zu verbessern. WYVERN und der Kunde werden im Folgenden als „die Parteien“ bezeichnet. Die Bereitstellung und Nutzung dieser Angebote unterliegen den hierin festgelegten Bedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Vorschlag, Kostenvoranschlag oder Angebot, sobald sie vom Kunden angenommen und unterzeichnet wurden, die Vereinbarung zwischen den Parteien.
Für die Vereinbarung zwischen den Parteien gelten keine anderen Bedingungen, außer den anwendbaren Vorschriften.
WYVERN behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
2.0 Mitgliedschaften
WYVERN bietet kostenpflichtige Mitgliedschaften zur Nutzung der WYVERN-Risikomanagementsysteme, Sicherheitsdatensysteme, Coaching- und Sicherheitsdienstleistungen, Beratungsleistungen und weiterer Services an. Die fortgesetzte Nutzung der Mitgliedschaftsangebote durch den Kunden gilt als fortgesetzte Zustimmung zu allen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.0 Rechte an geistigem Eigentum (IP) und Lizenzen
3.1. Das geistige Eigentum von WYVERN, einschließlich Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, Zertifizierungsmarken, Logos, urheberrechtlich geschützte Werke und Erfindungen, bleibt alleiniges Eigentum von WYVERN und darf vom Kunden weder verkauft noch lizenziert werden.
3.2. WYVERN gestattet dem Kunden die Verwendung der WYVERN-Zertifizierungsmarke(n), des WYVERN-Logos und des WYVERN-Zertifizierungszeichens für die Dauer dieses Vertrags, sofern diese in Übereinstimmung mit den WYVERN-Richtlinien verwendet werden.
3.3. WYVERN behält sich das Recht vor, die Rechte zur Nutzung sämtlicher WYVERN-Logos, -Marken, -Abzeichen und/oder -Zertifikate jederzeit zu ersetzen oder zu entziehen, wenn der Vertrag gekündigt wird oder im Falle der Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder der WYVERN-Mitgliederrichtlinien.
4.0 Pflichten von WYVERN
4.1. WYVERN stellt ein Zertifikat erst nach erfolgreichem Abschluss einer Bewertung zur Zufriedenheit von WYVERN aus.
4.2. WYVERN wird die Ausstellung eines Zertifikats so lange hinauszögern, bis der Kunde Korrekturmaßnahmen im Zusammenhang mit den bei einer Bewertung festgestellten Abweichungen umsetzt.
5.0 Pflichten des Auftraggebers
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die von WYVERN für die Ausstellung eines Zertifikats festgelegten Bedingungen einzuhalten.
5.2 Der Kunde erkennt an, dass WYVERN das Recht hat, die mit der Zertifizierung verbundenen Standards jederzeit zu überarbeiten.
5.3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Zertifizierung der jeweils gültigen Fassung der Normen entspricht.
5.4. Der Kunde verpflichtet sich zur Zusammenarbeit und gewährt WYVERN Zugang zu allen relevanten Räumlichkeiten, Unterlagen und Informationen, die WYVERN zur Überprüfung der Konformität als notwendig erachtet.
5.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Informationen über seine Zertifizierung und den Umfang der Zertifizierung von WYVERN öffentlich zugänglich gemacht werden können.
6.0 Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung
6.1. WYVERN kann die Zertifizierung des Kunden aussetzen oder widerrufen und behält sich das Recht vor, die Tatsache, dass eine solche Maßnahme ergriffen wurde, öffentlich zu machen, wenn dies nach vernünftigem Ermessen von WYVERN der Fall ist:
- Das Handeln des Kunden könnte im Widerspruch zu den Richtlinien, der Mission oder den Werten von WYVERN stehen; und/oder
- Der Kunde verstößt wesentlich gegen diese Vereinbarung; und/oder
- Der Kunde erfüllt nicht die geltenden Normen, auf deren Grundlage das Zertifikat ausgestellt wurde.
6.2. WYVERN kann, sofern sie es für angemessen hält, nach eigenem Ermessen den Kunden über ihre Absicht informieren, die Zertifizierung auszusetzen oder zu entziehen, und dem Kunden eine angemessene Gelegenheit geben, innerhalb eines von WYVERN in angemessener Weise festzulegenden Zeitraums Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, bevor die Aussetzung oder der Entzug wirksam wird.
6.3. Bei Aussetzung oder Entzug der Zertifizierung hat der Kunde die Nutzung sämtlicher in Ziffer 3.1 aufgeführter, mit der Zertifizierung verbundener WYVERN-Marken unverzüglich einzustellen und jegliche Behauptungen zu unterlassen, die den Eindruck erwecken, dass diese die Zertifizierungsanforderungen erfüllen. Dies umfasst die Entfernung der WYVERN-Marken von der Website und aus den Marketingmaterialien des Kunden.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von WYVERN sämtliche elektronischen und gedruckten Zertifikate im Zusammenhang mit der Zertifizierung zu vernichten und auf eigene Kosten sämtliche Ansprüche, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, sonstige Namen oder Logos sowie urheberrechtlich geschützte Werke unverzüglich von Produkten, Dokumenten, Werbe- und Marketingmaterialien zu entfernen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, mit WYVERN zusammenzuarbeiten, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu bestätigen, und auf Verlangen die Vernichtung und/oder Rückgabe aller entsprechenden Dokumente oder Zertifikate durch einen seiner Geschäftsführer schriftlich zu bestätigen.
7.0 Einschränkungen der Konformitätserklärung
WYVERN führt seine Bewertungstätigkeit mittels Stichprobenverfahren durch, um festzustellen, ob die Systeme des Kunden den geltenden Normen entsprechen. Alle von WYVERN ausgestellten Konformitätsbescheinigungen in Form von Berichten, Zertifikaten oder sonstigen Mitteilungen basieren auf diesen Stichprobenverfahren. WYVERN übernimmt keine Gewährleistung, Zusicherung oder Verpflichtung dafür, dass diese Bescheinigungen bedeuten, dass alle Aktivitäten zum Zeitpunkt der Bewertung den relevanten Normen entsprechen oder dass die Aktivitäten des Kunden auch nach der Bewertung weiterhin den relevanten Normen entsprechen werden.
8.0 Urheberrecht
Mit Ausnahme von Material, das gemäß US-amerikanischem Urheberrecht gemeinfrei ist, unterliegt sämtliches Material auf den Softwaresystemen von WYVERN, einschließlich der öffentlichen Website von WYVERN (einschließlich des gesamten Programmcodes), dem Urheberrecht der Vereinigten Staaten und ausländischen Urheberrechtsgesetzen. Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, ist es Ihnen untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Material, das auf der Mitgliedschaft enthalten ist, zu kopieren, zu verbreiten, zu übertragen, anzuzeigen, aufzuführen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu lizenzieren, zu verändern, umzuschreiben, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu übertragen oder zu verkaufen.
Die auf keinem WYVERN-System enthaltenen Materialien dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WYVERN verändert oder weiterverbreitet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann schwere zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
9.0 Garantie
9.1. Der Kunde sichert hiermit zu, dass er während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats alle anwendbaren Standards und angemessenen Anforderungen, die für die Ausstellung des Zertifikats erforderlich sind, einhalten wird, einschließlich (aber ohne die Allgemeingültigkeit einzuschränken) aller Gesetze, Regeln und Vorschriften, die von einer gesetzlichen oder anderen zuständigen Behörde erlassen wurden, aller Empfehlungen, Kodizes und ähnlichen Angelegenheiten, die von einer Behörde erlassen wurden, gemäß deren Einhaltung oder zu deren Zweck das Zertifikat ausgestellt wird, oder aller anderen angemessenen Anforderungen von WYVERN, die erforderlich sind, um die Ausstellung und Aufrechterhaltung des Zertifikats gemäß den Standards zu ermöglichen, die von einer akkreditierten oder kompetenten Zertifizierung vernünftigerweise erwartet werden.
9.2. Der Auftraggeber sichert hiermit die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Dokumente und Informationen zu, die WYVERN im Rahmen dieses Vertrags sowohl zum Zeitpunkt der Übermittlung als auch im weiteren Verlauf zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber sichert ferner zu, WYVERN unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden, zu benachrichtigen, falls er feststellt, dass bestimmte bereitgestellte Informationen unrichtig oder unvollständig sind.
9.3 Der Kunde bleibt allein für etwaige Mängel bei der Lieferung seiner Produkte oder Dienstleistungen haftbar und verpflichtet sich, WYVERN gegen jegliche Ansprüche oder Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte oder Dienstleistungen des Kunden zu verteidigen, zu schützen und schadlos zu halten.
9.4 WYVERN-Daten und -Softwareprodukte werden ohne Gewährleistung bereitgestellt. Weder WYVERN noch seine Mitarbeiter, Beauftragten, Drittanbieter von Informationen, Händler, Lizenzgeber oder ähnliche Parteien gewährleisten die Zuverlässigkeit der Softwaresysteme oder die Genauigkeit der darin enthaltenen Daten. Kein Vertreter oder Beauftragter ist befugt, im Namen von WYVERN eine Produktgarantie abzugeben.
9.5 WYVERN gewährleistet, dass es die Dienstleistungen in den Bereichen Auditierung, Beratung, Schulung und Sicherheitsunterstützung mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringt.
10.0 Gebühren und Zahlungen
10.1 WYVERN behält sich das Recht vor, die Gebühren jährlich ohne vorherige Ankündigung um maximal 5 % zu erhöhen. Bei Erhöhungen über diesen Betrag hinaus wird WYVERN eine angemessene Vorankündigung geben.
10.2 Jede Dienstleistung oder jedes Produkt, das der Kunde zusätzlich zu den vereinbarten Dienstleistungen und/oder Produkten anfordert, wird zu den jeweils gültigen Tarifen von WYVERN berechnet.
10.3 Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.
10.4. Falls die vollständige Zahlung nicht gemäß den Rechnungsbedingungen erfolgt, behält sich WYVERN das Recht vor, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung Zinsen (in gesetzlicher Höhe) zu berechnen und/oder die Bereitstellung aller Dienstleistungen und/oder Produkte auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen (einschließlich der Aussetzung oder des Entzugs eines dem Kunden ausgestellten Zertifikats), unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von WYVERN.
10.5. Alle angegebenen Gebühren und Auslagen verstehen sich zuzüglich Steuern.
11.0 Kündigung
11.1 Jede Partei kann diesen Vertrag durch entsprechende schriftliche Mitteilung gemäß den nachstehenden Bestimmungen kündigen.
11.2 Jede Partei kann diesen Vertrag als beendet betrachten, wenn:
- Wird eine Partei von der anderen über eine wesentliche Verletzung dieses Vertrags informiert und wird diese wesentliche Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs dieser Mitteilung behoben; oder
- Falls eine der Parteien in Liquidation gerät, ein Insolvenzverwalter oder ein Sachwalter für das gesamte Unternehmen oder einen Teil davon bestellt wird; oder
- Wenn eine der Parteien ihre Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einstellt.
11.3 Im Falle der Beendigung dieses Vertrags verliert das gemäß diesem Vertrag ausgestellte WYVERN-Zertifikat sofort seine Gültigkeit. Der Kunde ist dann nicht mehr berechtigt, dieses oder ein anderes Logo oder Kennzeichen von WYVERN zu verwenden und hat sämtliche elektronischen und gedruckten Zertifikate im Zusammenhang mit der Zertifizierung zu vernichten sowie auf eigene Kosten sämtliche Ansprüche, Dienstleistungsmarken, Warenzeichen, sonstige Namen oder Logos und urheberrechtlich geschützte Werke unverzüglich von Produkten, Dokumenten, Werbe- und Marketingmaterialien zu entfernen. Der Kunde bestätigt schriftlich die Erfüllung dieser Verpflichtungen und leistet uneingeschränkte Unterstützung, damit WYVERN und seine Akkreditierungsstellen alle erforderlichen Überprüfungsmaßnahmen durchführen können.
11.4 Der Kunde behält sich das Recht vor, kostenpflichtige Dienstleistungen vor dem nächsten planmäßigen Zahlungstermin zu kündigen. Zur Kündigung muss der Kunde WYVERN mindestens fünf (5) Tage vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums schriftlich benachrichtigen. Nach Eingang der Kündigung werden die Dienstleistungen wie gewünscht eingestellt.
11.5 Es ist wichtig zu beachten, dass der Kunde zwar das Recht hat, kostenpflichtige WYVERN-Dienstleistungen vor der nächsten Zahlung zu kündigen, WYVERN jedoch keine Rückerstattungen für bereits bezahlte Leistungen anbietet. Alle Zahlungen, die vor dem Kündigungsdatum geleistet wurden, sind nicht erstattungsfähig.
12.0 Haftung
WYVERN haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Die vorstehende Bestimmung bleibt auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags gültig.
WYVERN übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für Verluste oder Ansprüche, die dem Kunden aufgrund der Feststellung einer Nichteinhaltung der geltenden Normen entstehen.
13.0 Entschädigung
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, WYVERN vollständig und wirksam von jeglichen Verlusten freizustellen und schadlos zu halten, die aus Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen.
13.2. Der Kunde erkennt an, dass die Nichteinhaltung der im Rahmen dieses Vertrags geschuldeten geltenden professionellen Sicherheitsstandards sowohl für den Kunden als auch für WYVERN nachteilig sein kann.
14.0 Höhere Gewalt
WYVERN haftet in keiner Weise, wenn die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“), verzögert oder verhindert wird; die Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Höheren Gewalt.
15.0 Vertraulichkeit
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden beide Parteien alle Informationen, die ihnen, ihren Mitarbeitern, Beauftragten oder anderen Personen aufgrund dieser Vereinbarung zufallen, streng vertraulich behandeln und ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben. Diese Klausel erstreckt sich jedoch nicht auf Informationen, die sich bereits vor Beginn der Verhandlungen, die zu dieser Vereinbarung führten, rechtmäßig im Besitz der jeweiligen Partei befanden, die bereits öffentlich bekannt waren oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt werden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die vorstehenden Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bleiben auch nach Beendigung des Vertrags bestehen und gelten auf unbestimmte Zeit.
16.0 Gesetz
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des US-Bundesstaates Delaware und ist nach diesem auszulegen.
17.0 Verzicht auf Rechtsmittel
Jede Verzögerung oder Unterlassung einer Partei bei der Ausübung oder Inanspruchnahme eines ihr nach diesem Vertrag zustehenden oder zukünftig zustehenden Rechts, einer Befugnis oder eines Vorrechts gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung durch die andere Partei. Auf ein Recht aus diesem Vertrag kann nur schriftlich und durch einen bevollmächtigten Vertreter verzichtet werden.
18.0 Vollständige Vereinbarung
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Verpflichtungen zwischen den Parteien und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar.
Aufgabe 19.0
Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder ihre Rechte und Pflichten daraus ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.
20.0 Ungültigkeit und Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht oder einer Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Alle von der Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht betroffenen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam. Die Parteien vereinbaren, eine ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Zielen der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
21.0 Überschriften
Die Überschriften und Nummerierungen der Klauseln dienen lediglich der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Interpretation der Vereinbarung.
22.0 Mitteilungen
22.1. Ein Antrag, eine Mitteilung oder eine sonstige Kommunikation gilt als gültig, sofern sie gemäß dieser Klausel erfolgt:
- Wenn es per vorfrankierter Briefpost erster Klasse an die Hauptgeschäftsstelle von WYVERN gesendet wird; oder
b. wenn es persönlich an die Hauptgeschäftsstelle von WYVERN übergeben wird; oder
c. wenn es per E-Mail gesendet und vom CEO von WYVERN per Antwort-E-Mail bestätigt wird.
22.2. Erfolgt die Zustellung persönlich an einem Nicht-Werktag oder nach 16:00 Uhr Eastern Time an einem Werktag, so gilt die Benachrichtigung als am folgenden Werktag erfolgt.
23.0 Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien sind unabhängig und nichts in diesem Vertrag begründet ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, ein Auftraggeber-Beauftragten-Verhältnis, ein Partnerschaftsverhältnis oder ein Joint-Venture-Verhältnis zwischen den Parteien.
